NRW.BANK-Förderdarlehen für Familien – Förderung und Finanzierung berechnen

Testfassung zur fachlichen und rechtlichen Prüfung. Noch nicht für die Hauptdomain freigegeben. Auch diese reduzierte Fassung ist nicht rechtlich freigegeben. Insbesondere die Anforderungen an Kreditwerbung sind abschließend zu prüfen.

Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen · Stand 04.11.2026

Förderung und Finanzierung gemeinsam planen

Ein Zuhause für die Familie braucht eine Finanzierung, die langfristig passt. Die öffentliche Eigentumsförderung des Landes NRW kann dabei ein Baustein sein. Mit unserem Rechner vergleichen Sie unverbindlich eine mögliche Förderung mit dem verbleibenden Finanzierungsbedarf. Eine Kreditkosten- oder Tragfähigkeitsberechnung erfolgt nicht.

Unverbindliche Förder- und Finanzierungsbedarfsberechnung – keine Förder- oder Kreditzusage

Förderbetrag und Finanzierungsbedarf berechnen

SAM Finanz ist unabhängiger Finanzierungsvermittler und keine Bewilligungsbehörde der NRW.BANK. Eine offizielle Partnerschaft oder Beauftragung durch die NRW.BANK wird nicht behauptet.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, darunter Familien und Alleinerziehende. Kinder allein begründen keinen Förderanspruch. Auch Haushalte ohne Kinder können unter den geltenden Voraussetzungen in Betracht kommen.

Gruppe A umfasst Haushalte innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze; Gruppe B darf diese grundsätzlich um bis zu 40 % überschreiten. Die verbindliche Berechnung übernimmt die Bewilligungsbehörde. Bruttoeinkommen und anrechenbares Einkommen sind nicht gleichzusetzen.

Was muss zum Vorhaben passen?

Entscheidend sind Einkommen, Haushaltsgröße, Kommune, Objekt, Eigenleistung, Selbstnutzung und dauerhafte Tragbarkeit. Grundsätzlich sind 7,5 % Eigenleistung erforderlich; anerkannte unbelastete Grundstückswerte oder Selbsthilfe können eine Rolle spielen.

Der Antrag ist grundsätzlich vor notarieller Kaufvertragsunterzeichnung beziehungsweise Baubeginn zu stellen. Ausnahmen müssen vorab mit der Bewilligungsbehörde geklärt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Wie hoch ist die mögliche Förderung?

Die folgenden Höchstbeträge dienen der unverbindlichen Orientierung nach den Förderregeln 2026. Die tatsächliche Bewilligung kann abweichen. Die Gemeinde bestimmt die Kostenkategorie.

Grunddarlehen – Förderhöchstbeträge, keine Zusage
KostenkategorieGruppe AGruppe B
K1100.000 €59.000 €
K2115.000 €69.000 €
K3148.000 €88.000 €
K4184.000 €110.000 €

Hinzu kommen unter den jeweiligen Voraussetzungen 24.000 € Familienbonus je förderfähigem Kind oder weiterer Person mit Schwerbehinderung. Dieselbe Person zählt nur einmal. Erwartete Kinder können mit ärztlichem Nachweis berücksichtigt werden.

Bei Neubau und Ersterwerb kommen ggf. Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit, Effizienzhaus 40, Holzbau oder Standortaufbereitung hinzu. Im Bestand werden diese Zusatzdarlehen hier nicht angesetzt. Eine separate Modernisierungsförderung oder das besondere NRW.BANK-Ergänzungsdarlehen ist nicht Bestandteil dieses Rechners.

Mögliche Tilgungsnachlässe

In Gruppe A wird auf Grunddarlehen, Familienbonus und das Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit ein Tilgungsnachlass von 10 % unterstellt, für die hier erfassten weiteren Zusatzdarlehen 50 %. Gruppe B erhält keinen Tilgungsnachlass. Der Nachlass verringert die Schuld bei Leistungsbeginn, erhöht aber weder die Auszahlung noch das Eigenkapital.

Die dargestellten Nachlässe sind von einer individuellen Förderprüfung und Bewilligung abhängig. Eine Berechnung laufender Darlehenszahlungen oder künftiger Schuldenstände findet hier nicht statt.

Unverbindliches Beispiel: Familie mit zwei Kindern

Annahmen: vier Haushaltsmitglieder, zwei förderfähige Kinder, Bestandskauf zur Selbstnutzung in Mülheim an der Ruhr (Kostenkategorie K4), vorläufige Einkommensgruppe A und Bewilligung nach den Förderbedingungen 2026. Kein zusätzlicher Modernisierungsbedarf und keine weiteren Zusatzdarlehen. Einkommen und Förderfähigkeit sind nicht geprüft.

Unverbindliche Förder- und Finanzierungsbedarfsberechnung – keine Förder- oder Kreditzusage

Alle Förderbeträge und der verbleibende Finanzierungsbedarf sind unverbindliche Annahmen zur allgemeinen Orientierung. Die Förderfähigkeit hängt insbesondere von Einkommen, Haushaltsgröße, Kommune, Objekt, Eigenleistung und der Entscheidung der Bewilligungsbehörde ab. Die ergänzende Finanzierung über SAM Finanz ist weder zugesagt noch garantiert verfügbar; sie erfordert eine individuelle Prüfung durch die Finanzierungspartner. Maßgeblich sind die geltenden Förderbestimmungen, die Förderzusage und die jeweiligen Verträge.

Förderbetrag und verbleibender Finanzierungsbedarf – keine Zusage
Kaufpreis300.000 €
Kaufnebenkosten, angenommener Gesamtbetrag30.000 €
Gesamtkosten330.000 €
Eigenkapital30.000 €
Mögliches Grunddarlehen, K4 / Gruppe A184.000 €
Möglicher Familienbonus für zwei Kinder48.000 €
Mögliches Förderdarlehen232.000 €
Verbleibender Finanzierungsbedarf über SAM Finanz – Verfügbarkeit zu prüfen68.000 €

Berechnung: 300.000 € + 30.000 € − 30.000 € − 232.000 € = 68.000 €. Ein möglicher Tilgungsnachlass wird nicht zusätzlich abgezogen, weil er die Förderauszahlung nicht erhöht. Die Nebenkosten sind eine frei gewählte Annahme; tatsächliche Erwerbs- und Projektkosten sind vollständig zu ermitteln.

Förderbetrags- und Finanzierungsbedarfsrechner

Verändern Sie die Annahmen. Ergebnisse werden direkt in Ihrem Browser berechnet. Der Rechner sendet oder speichert keine eingegebenen Finanzierungsdaten; auch der Kontaktbutton überträgt diese Werte nicht.

1. Immobilie und Gesamtkosten

2. Haushalt und mögliche Förderung

Die Einkommensgruppe ist eine vorläufige Auswahl, keine Einkommensermittlung. Zuständig ist die Bewilligungsbehörde.

3. Eigene Geldmittel

Der verbleibende Finanzierungsbedarf ist ein rechnerischer Betrag, kein verfügbares oder genehmigtes Darlehen. Die Finanzierungspartner entscheiden nach individueller Prüfung.

So unterstützt Sie SAM Finanz

Wir betrachten die mögliche Förderung zusammen mit dem gesamten Finanzierungsbedarf. Dazu gehören Eigenkapital, Nebenkosten, laufende Belastung und passende ergänzende Finanzierungen aus Angeboten verschiedener Finanzierungspartner.

Wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte und benötigten Unterlagen einzuordnen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über Fördermittel, der jeweilige Finanzierungspartner über das Darlehen. Eine Bewilligung oder ergänzende Finanzierung ist nicht garantiert.

Mehr zur Baufinanzierung · Darlehensarten verstehen

Vor dem Kauf richtig vorbereiten

Klären Sie frühzeitig mit der zuständigen Stadt oder dem Kreis, ob Ihr Haushalt und das Objekt die Voraussetzungen erfüllen. Stimmen Sie Antragstellung, Kaufvertragsunterzeichnung und Baubeginn rechtzeitig ab.

Für eine belastbare Gesamtfinanzierung müssen auch Einkommensprüfung, Eigenleistung, Objektunterlagen, Sicherheiten und langfristige Ausgaben berücksichtigt werden.

Ihre persönliche Berechnung

Besprechen Sie mit SAM Finanz, welche Fördermöglichkeiten und welche ergänzende Finanzierung für Ihr Vorhaben geprüft werden können.

Meine Förderung und Finanzierung prüfen lassen

Telefon: 0152 27527488 · info@sam-finanz.de

Quellen, Stand und offene Prüfung

Förderbedingungen geprüft am 04.11.2026. Grundlage: Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2026, Fassung gültig ab 03.04.2026, insbesondere Nummern 1.5, 1.7, 3.5, 3.6 und 10.3. Die in der Richtlinie verlinkte Gemeindeanlage (Überschrift 2025) wurde mit der aktuell von der NRW.BANK verlinkten Liste (Stand 2024) abgeglichen: 396 Gemeinden, identische Kostenkategorien.

Zur Prüfung durch einen im Bank- und Verbraucherrecht erfahrenen Rechtsanwalt: Auch die reduzierte Darstellung ist nicht rechtlich freigegeben. Zu prüfen sind die Einordnung als Kreditwerbung nach § 17 PAngV, die Wirkung der Förderbeträge und Tilgungsnachlässe sowie sämtliche im konkreten Fall erforderlichen Pflicht- und Vermittlerinformationen. Die Verbindung mit einer ergänzenden Bankfinanzierung bedarf einer gesonderten Prüfung; eine Ausnahme für öffentliche Förderdarlehen darf nicht pauschal übertragen werden. Aussagen zur Förderfähigkeit, Verfügbarkeit und Unabhängigkeit sowie Identität, Anschrift und Erlaubnis-/Registerangaben des Vermittlers sind zu prüfen. Maßgeblich ist die zum Veröffentlichungszeitpunkt geltende Rechtslage. Ein Unverbindlichkeitshinweis ersetzt keine Pflichtangaben. Keine rechtliche Endfreigabe.
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