Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen · Stand 04.11.2026
Förderung und Finanzierung gemeinsam planen
Ein Zuhause für die Familie braucht eine Finanzierung, die langfristig passt. Die öffentliche Eigentumsförderung des Landes NRW kann dabei ein Baustein sein. Mit unserem Rechner vergleichen Sie unverbindlich eine mögliche Förderung mit dem verbleibenden Finanzierungsbedarf. Eine Kreditkosten- oder Tragfähigkeitsberechnung erfolgt nicht.
Unverbindliche Förder- und Finanzierungsbedarfsberechnung – keine Förder- oder Kreditzusage
Förderbetrag und Finanzierungsbedarf berechnenSAM Finanz ist unabhängiger Finanzierungsvermittler und keine Bewilligungsbehörde der NRW.BANK. Eine offizielle Partnerschaft oder Beauftragung durch die NRW.BANK wird nicht behauptet.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, darunter Familien und Alleinerziehende. Kinder allein begründen keinen Förderanspruch. Auch Haushalte ohne Kinder können unter den geltenden Voraussetzungen in Betracht kommen.
Gruppe A umfasst Haushalte innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze; Gruppe B darf diese grundsätzlich um bis zu 40 % überschreiten. Die verbindliche Berechnung übernimmt die Bewilligungsbehörde. Bruttoeinkommen und anrechenbares Einkommen sind nicht gleichzusetzen.
Was muss zum Vorhaben passen?
Entscheidend sind Einkommen, Haushaltsgröße, Kommune, Objekt, Eigenleistung, Selbstnutzung und dauerhafte Tragbarkeit. Grundsätzlich sind 7,5 % Eigenleistung erforderlich; anerkannte unbelastete Grundstückswerte oder Selbsthilfe können eine Rolle spielen.
Der Antrag ist grundsätzlich vor notarieller Kaufvertragsunterzeichnung beziehungsweise Baubeginn zu stellen. Ausnahmen müssen vorab mit der Bewilligungsbehörde geklärt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Wie hoch ist die mögliche Förderung?
Die folgenden Höchstbeträge dienen der unverbindlichen Orientierung nach den Förderregeln 2026. Die tatsächliche Bewilligung kann abweichen. Die Gemeinde bestimmt die Kostenkategorie.
| Kostenkategorie | Gruppe A | Gruppe B |
|---|---|---|
| K1 | 100.000 € | 59.000 € |
| K2 | 115.000 € | 69.000 € |
| K3 | 148.000 € | 88.000 € |
| K4 | 184.000 € | 110.000 € |
Hinzu kommen unter den jeweiligen Voraussetzungen 24.000 € Familienbonus je förderfähigem Kind oder weiterer Person mit Schwerbehinderung. Dieselbe Person zählt nur einmal. Erwartete Kinder können mit ärztlichem Nachweis berücksichtigt werden.
Bei Neubau und Ersterwerb kommen ggf. Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit, Effizienzhaus 40, Holzbau oder Standortaufbereitung hinzu. Im Bestand werden diese Zusatzdarlehen hier nicht angesetzt. Eine separate Modernisierungsförderung oder das besondere NRW.BANK-Ergänzungsdarlehen ist nicht Bestandteil dieses Rechners.
Mögliche Tilgungsnachlässe
In Gruppe A wird auf Grunddarlehen, Familienbonus und das Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit ein Tilgungsnachlass von 10 % unterstellt, für die hier erfassten weiteren Zusatzdarlehen 50 %. Gruppe B erhält keinen Tilgungsnachlass. Der Nachlass verringert die Schuld bei Leistungsbeginn, erhöht aber weder die Auszahlung noch das Eigenkapital.
Die dargestellten Nachlässe sind von einer individuellen Förderprüfung und Bewilligung abhängig. Eine Berechnung laufender Darlehenszahlungen oder künftiger Schuldenstände findet hier nicht statt.
Unverbindliches Beispiel: Familie mit zwei Kindern
Annahmen: vier Haushaltsmitglieder, zwei förderfähige Kinder, Bestandskauf zur Selbstnutzung in Mülheim an der Ruhr (Kostenkategorie K4), vorläufige Einkommensgruppe A und Bewilligung nach den Förderbedingungen 2026. Kein zusätzlicher Modernisierungsbedarf und keine weiteren Zusatzdarlehen. Einkommen und Förderfähigkeit sind nicht geprüft.
Alle Förderbeträge und der verbleibende Finanzierungsbedarf sind unverbindliche Annahmen zur allgemeinen Orientierung. Die Förderfähigkeit hängt insbesondere von Einkommen, Haushaltsgröße, Kommune, Objekt, Eigenleistung und der Entscheidung der Bewilligungsbehörde ab. Die ergänzende Finanzierung über SAM Finanz ist weder zugesagt noch garantiert verfügbar; sie erfordert eine individuelle Prüfung durch die Finanzierungspartner. Maßgeblich sind die geltenden Förderbestimmungen, die Förderzusage und die jeweiligen Verträge.
| Kaufpreis | 300.000 € |
|---|---|
| Kaufnebenkosten, angenommener Gesamtbetrag | 30.000 € |
| Gesamtkosten | 330.000 € |
| Eigenkapital | 30.000 € |
| Mögliches Grunddarlehen, K4 / Gruppe A | 184.000 € |
| Möglicher Familienbonus für zwei Kinder | 48.000 € |
| Mögliches Förderdarlehen | 232.000 € |
| Verbleibender Finanzierungsbedarf über SAM Finanz – Verfügbarkeit zu prüfen | 68.000 € |
Berechnung: 300.000 € + 30.000 € − 30.000 € − 232.000 € = 68.000 €. Ein möglicher Tilgungsnachlass wird nicht zusätzlich abgezogen, weil er die Förderauszahlung nicht erhöht. Die Nebenkosten sind eine frei gewählte Annahme; tatsächliche Erwerbs- und Projektkosten sind vollständig zu ermitteln.
Förderbetrags- und Finanzierungsbedarfsrechner
Verändern Sie die Annahmen. Ergebnisse werden direkt in Ihrem Browser berechnet. Der Rechner sendet oder speichert keine eingegebenen Finanzierungsdaten; auch der Kontaktbutton überträgt diese Werte nicht.
Ihr möglicher Förderbetrag und Finanzierungsbedarf
Alle Förderbeträge und der verbleibende Finanzierungsbedarf sind unverbindliche Annahmen zur allgemeinen Orientierung. Die Förderfähigkeit hängt insbesondere von Einkommen, Haushaltsgröße, Kommune, Objekt, Eigenleistung und der Entscheidung der Bewilligungsbehörde ab. Die ergänzende Finanzierung über SAM Finanz ist weder zugesagt noch garantiert verfügbar; sie erfordert eine individuelle Prüfung durch die Finanzierungspartner. Maßgeblich sind die geltenden Förderbestimmungen, die Förderzusage und die jeweiligen Verträge.
Berechnung und Grenzen
Gesamtkosten = Kaufpreis beziehungsweise vollständige Bau- und Grundstückskosten + Kaufnebenkosten + gesonderter Modernisierungsbedarf. Möglicher Förderbetrag = geplantes Grunddarlehen + unterstellter Familienbonus + ausgewählte förderfähige Zusatzdarlehen.
Verbleibender Finanzierungsbedarf = Gesamtkosten − eingesetzte eigene Geldmittel − möglicher Förderbetrag. Ein Tilgungsnachlass ist keine zusätzliche Auszahlung und wird deshalb nicht erneut abgezogen. Eine Überfinanzierung wird als Eingabekonflikt angezeigt; sie begründet keinen Anspruch auf einen Überschuss.
Die Einkommensgruppe, Förderfähigkeit und Zusatzvoraussetzungen sind nur angenommen. Tatsächliche Förderbeträge können niedriger ausfallen oder entfallen. Die Berechnung prüft weder Kreditkosten noch die langfristige Tragbarkeit und ersetzt keine individuelle Beratung oder Bewilligung.
So unterstützt Sie SAM Finanz
Wir betrachten die mögliche Förderung zusammen mit dem gesamten Finanzierungsbedarf. Dazu gehören Eigenkapital, Nebenkosten, laufende Belastung und passende ergänzende Finanzierungen aus Angeboten verschiedener Finanzierungspartner.
Wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte und benötigten Unterlagen einzuordnen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über Fördermittel, der jeweilige Finanzierungspartner über das Darlehen. Eine Bewilligung oder ergänzende Finanzierung ist nicht garantiert.
Vor dem Kauf richtig vorbereiten
Klären Sie frühzeitig mit der zuständigen Stadt oder dem Kreis, ob Ihr Haushalt und das Objekt die Voraussetzungen erfüllen. Stimmen Sie Antragstellung, Kaufvertragsunterzeichnung und Baubeginn rechtzeitig ab.
Für eine belastbare Gesamtfinanzierung müssen auch Einkommensprüfung, Eigenleistung, Objektunterlagen, Sicherheiten und langfristige Ausgaben berücksichtigt werden.
Ihre persönliche Berechnung
Besprechen Sie mit SAM Finanz, welche Fördermöglichkeiten und welche ergänzende Finanzierung für Ihr Vorhaben geprüft werden können.
Meine Förderung und Finanzierung prüfen lassenTelefon: 0152 27527488 · info@sam-finanz.de
Quellen, Stand und offene Prüfung
Förderbedingungen geprüft am 04.11.2026. Grundlage: Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2026, Fassung gültig ab 03.04.2026, insbesondere Nummern 1.5, 1.7, 3.5, 3.6 und 10.3. Die in der Richtlinie verlinkte Gemeindeanlage (Überschrift 2025) wurde mit der aktuell von der NRW.BANK verlinkten Liste (Stand 2024) abgeglichen: 396 Gemeinden, identische Kostenkategorien.
- NRW.BANK: Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf
- Offizielle Förderrichtlinie 2026 (PDF)
- Offizielle Gemeindeanlage mit Kostenkategorien (PDF)
- NRW.BANK: Fragen zur Antragstellung und Vertragslaufzeit
